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Lokale Unternehmen und regionale Wirtschaft

Schnell beantragen: Fördermittel für E-Autos und Ladeinfrastruktur

Nicht das typische Elektrofahrzeug für Unternehmen: Das Tesla-Modell S bei einer Veranstaltung der WFO zum Thema ''Ladeinfrastruktur'' im vergangenen Jahr. © für Abbildung: PR; Quelle: WFO(pr/eb) Osnabrück, 22. Dezember 2017 / Jetzt heißt es, schnell sein: Unternehmen, Betriebe, gemeinnützige Verbände und soziale Einrichtungen, die mit ihren Fahrzeugen hauptsächlich im Osnabrücker Stadtgebiet unterwegs sind, können kurzfristig bis 31. Januar 2018 Bundeszuschüsse zur Beschaffung von Hybrid- und Elektrofahrzeugen sowie entsprechender Ladeinfrastruktur beantragen. Darauf hat die Stadt Osnabrück jetzt hingeweisen. 150 Millionen Euro stehen ab Anfang 2018  bundesweit für solche Zuschüsse aus dem sogenannten "Dieselfonds" zur Verfügung.
 
Als eine der ersten Maßnahmen des "Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020" unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) kurzfristig die besonders mit Stickstoffdioxid belasteten deutschen Städte bei der Umstellung auf Elektrofahrzeuge. Den Zuschuss gibt es, wenn der Fachbereich Umwelt und Klimaschutz der Stadt Osnabrück bestätigt, dass das neue Fahrzeug die Luftqualität in der Stadt verbessert.
 
Beantragt werden können Zuschüsse zu den Mehrkosten eines E-Fahrzeugs oder Hybrids gegenüber einem konventionell betriebenen Fahrzeug. Wirtschaftlich tätige Antragssteller bekommen 40 Prozent der Mehrkosten erstattet, gemeinnützige Antragsteller 75 Prozent. Kleine Unternehmen können unter Umständen einen erhöhten Zuschuss von 60 Prozent bekommen. Die Fahrzeugtypen sind breit gefächert und umfassen viele Hersteller und Modelle. Voraussetzung ist jedoch die Anschaffung von mindestens zwei Fahrzeugen, insofern es sich um Pkw unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht handelt.

Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen kann schon die Anschaffung eines einzigen Fahrzeugs bezuschusst werden. Neben vollelektrischen werden auch Hybridfahrzeuge bezuschusst, die eine Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine von mindestens 50 Kilometern erreichen oder weniger als 50 g/km Kohlendioxid ausstoßen. Als Neubeschaffung zählen darüber hinaus auch Fahrzeuge mit einer vorherigen einmaligen Zulassung auf den Hersteller bzw. den Händler und einer max. Laufleistung von 1.000 Kilometern.
 
Voraussetzung für alle Antragsteller ist, dass das Fahrzeug innerhalb von zwölf Monaten nach Bewilligung des Antrags beschafft wird und der Förderantrag bis zum 31. Januar 2018 in Berlin vorliegt. Wer Interesse hat, kann sich kurzfristig mit den Ansprechpartnern der Stadt Osnabrück vom Fachbereich Umwelt und Klimaschutz per E-Mail (umwelt@osnabrueck.de) oder Tel. 0541 / 3233173 in Verbindung setzen und eine Bestätigung über den Beitrag der Neuanschaffung zur Verbesserung der Luftgüte einholen. Weitere Infos und Antragsformulare sind auch im Internet abrufbar.

Die Wirtschaftsförderung Osnabrück (WfO) hatte im vergangenen Jahr die Osnabrücker Unternehmen zum Thema E-Mobilität befragt und dabei festgestellt, dass quer durch die Branchen ein nicht unerhebliches Interesse daran besteht. Damals war einer der Wünsche  "eine Förderung des gewerblichen Einsatzes von Elektrofahrzeugen" – jetzt bleibt abzuwarten, wie viele Unternehmen nun die Förderung in Anspruch nehmen. Der vollständige Bericht kann auf der WfO-Webseite heruntergeladen werden.

Förderprogramm E-Mobilität
 
WfO
 

 

 


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