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Lokale Unternehmen und regionale Wirtschaft

IHK informierte über neues Abfallrecht

Gleich vier Experten informierten über die aktuellen Änderungen im Abfallrecht. © für Abbildung: PR; Quelle: IHK(pr/eb) Osnabrück, 2. Januar 2018 / Noch vor den Wahlen hat die Bundesregierung Gesetzesänderungen beschlossen, die das Abfallwesen betreffen und in den kommenden Jahren eine hohe Relevanz für die Wirtschaft haben werden. Über die Änderungen sowie deren Auswirkungen informierte jüngst die Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim (IHK) im Innovationscentrum in Osnabrück (ICO). Knapp 80 Unternehmensvertreter informierten sich über die Entsorgung von Gewerbeabfällen, Elektroaltgeräten und Verkaufsverpackungen.

Ein Beispiel für eine weitere Verschärfung ist die neue Gewerbeabfallverordnung, mit der die Pflicht der Getrennthaltung erweitert sowie eine umfangreiche Dokumentationspflicht eingeführt wurde. Diskutiert wurde hier insbesondere über Form und Umfang der Dokumentation, die im Gesetz nicht näher festgelegt ist. Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz wiederum fallen künftig zusätzlich Produkte und Güter in den Anwendungsbereich des Gesetzes.

Neben der bestehenden Registerpflicht, ohne die das Gerät nicht in Verkehr gebracht werden darf, kommen unter Umständen noch eine Rücknahmepflicht sowie die Pflicht zur Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall auf die Hersteller bzw. Händler zu. Analog zu den Elektroaltgeräten sind auch so genannte Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen künftig verpflichtet, sich zu registrieren. Alle Präsentationen der Veranstaltung sowie weitere Informationen stellt die IHK auf ihrer Webseite (Dokument-Nr. 3922256) bereit.

IHK

Innovationscentrum Osnabrück

 
 

 


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