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IHK will Digitalisierung im Handel und verkaufsoffene Sonntage voranbringen

Mark Rauschen ist Vorsitzender des IHK-Handelsausschusses. © für Abbildung: PR; Quelle: IHK(pr/eb) Osnabrück, 12. Januar 2018 / Bei der jüngsten Sitzung des Handelsausschusses der Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim (IHK) bei der Joliente Kafferösterei im Riester Niedersachsenpark stand die Digitalisierung des Handels im Mittelpunkt. "Über die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Handel wird vielfach viel zu abstrakt und mit Betonung der Risiken diskutiert. Dies droht den Blick auf die Chancen zu verstellen", meinte dazu Ausschussvorsitzender Mark Rauschen.

Der Ausschuss will sich vor diesem Hintergrund in seinen Sitzungen verstärkt mit konkreten Potenzialen der Digitalisierung für den stationären Handel auseinanderzusetzen. Es gebe bereits zahlreiche gute Beispiele, die Mut für die Zukunft des stationären Handels machten. So könne beispielsweise mit einer so genannten VR-Brille die Wirkung einer neuen Küche auf den Raum fast wie in der Realität dargestellt werden. "Im Zusammenspiel mit einer qualifizierten Beratung ist das ein beinahe unschlagbares Angebot", so Rauschen.

Mehr Aufklärung brauche es etwa über die konkreten Möglichkeiten bei der Einrichtung eines Online-Shops oder Instrumente zur Kundenbindung. Viele Händler seien zudem unsicher, wie ein gewerblicher Auftritt in sozialen Medien eingesetzt werden kann. Unklar sei dabei zum Beispiel immer wieder die datenschutzrechtlich einwandfreie Verwendung von Kundendaten. Hier möchte der Ausschuss künftig Orientierung bieten.

Neben der Digitalisierung stand das Thema Ladenöffnungszeiten auf der Agenda. "Die nach wie vor unterschiedliche Rechtsauslegung bei der Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen birgt für den stationären Handel ein echtes Risiko. Von der neuen Landesregierung erhoffen wir uns jetzt eine rasche Klarstellung", forderte Rauschen. Dazu werde man das im Sommer 2017 vorgestellte IHK-Gutachten zur Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen in die Diskussion einbringen.

Dieses lege unter Berücksichtigung geltender Rechtsprechung dar, dass verkaufsoffene Sonntage nicht nur in Kombination mit einem konkreten Anlass wie etwa einem Stadtfest  gerechtfertigt sind. Auch ein allgemeines Ziel wie die Stärkung der Innenstädte und Ortskerne reiche dazu aus.

Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim

 

 

 


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