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Meldepflicht beachten: IHK-Netzwerk Energie informiert

Anke Schweda und Juliane Hünefeld-Linkermann (beide IHK) mit Colin Wulff (EVD). © für Abbildung: PR; Quelle: IHK(pr/eb) Osnabrück, 14. März 2018 / Das Netzwerk Energie der Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim (IHK) wurde bereits 2015 als eines der ersten seiner Art gegründet. Jüngst trafen sich rund 40 Mitglieder, um sich über aktuelle Entwicklungen auszutauschen. Nach der Begrüßung durch Juliane Hünefeld-Linkermann, die das Netzwerk bei der IHK betreut, informierte Energierechtsexperte Julian Heß (Kanzlei Ritter Gent Collegen, Hannover) über die zum 1. Januar 2018 eingetretenen Neuerungen bei Meldepflichten und Umlagebegrenzungen.

Dabei stellte er insbesondere die Meldepflichten für selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom vor. Diese betreffen sowohl Neu-, als auch Bestandsanlagen. "Werden Meldepflichten verletzt, drohen Eigenstromerzeugern Sanktionen, die von einer anteiligen Erhöhung der EEG-Umlage um 20 Prozentpunkte bis hin zur Zahlungspflicht der EEG-Umlage in voller Höhe für das betroffene Jahr reichen", warnte Heß. Welche Frist einzuhalten sei, sei davon abhängig, gegenüber welchem Netzbetreiber die Meldung zu erfolgen hat. Ist der Anschlussnetzbetreiber zuständig, muss dieser spätestens bis zum 28. Februar 2018 informiert werden. Ist hingegen der Übertragungsnetzbetreiber zuständig, muss spätestens bis zum 31. Mai 2018 gemeldet werden.

Weiteres Thema war das Marktstammdatenregister, das nach Aussage der Bundesnetzagentur ab 4. Dezember 2018 endgültig online sein soll. "Dort müssen sich insbesondere Lieferanten, Netzbetreiber, aber auch Betreiber bestimmter Erzeugungs-, Verbrauchs- und Speichereinheiten für Strom und Gas registrieren", so Heß. Schließlich wurden Neuerungen im Zusammenhang mit der Elektromobilität erörtert: "Unternehmen müssen im Rahmen der Stromsteuerentlastungen nach §§ 9b und 10 des Stromsteuergesetzes künftig berücksichtigen, dass Strommengen für Elektromobilität wie E-Bikes, Elektrostapler oder Elektro-Pkw unter bestimmten Umständen abzugrenzen sind". Abschließend stellte Colin Wulff vom Unternehmen Energievertrieb Deutschland (EVD, Osnabrück) Trends des skandinavischen Energiemarktes im Bereich der Energiebeschaffung vor.

Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim

Kanzlei Ritter Gent Collegen

EVD
 

 

 

 


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