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Lokale Unternehmen und regionale Wirtschaft

IHK-Netzwerk Immobilienwirtschaft weist auf neue Datenschutzverordnung hin

IHK-Projektleiterin Juliane Hünefeld-Linkermann, IHK-Sachbearbeiterin Viktoria Reingolz und Baurechtsexperte Martin Graf (v.l.) informierten das Netzwerk Immobilienwirtschaft über rechtliche Veränderungen. © für Abbildung: PR; Quelle: IHK(pr/eb) Osnabrück, 6. April 2018 / Bei der jüngsten Sitzung des Netzwerkes Immobilienwirtschaft der Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim (IHK) drehte sich alles um wichtige neue Rechtsanforderungen, die am 25. Mai in Kraft treten – allen voran die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Denn auch in der Immobilienwirtschaft genieße der Datenschutz einen hohen Stellenwert, wie Juliane Hünefeld-Linkermann, IHK-Projektleiterin Raumordnung, in der Begrüßung der rund 50 Teilnehmer deutlich machte.

"Datenschutz ist nichts Neues. Die Datenschutzgrundverordnung schafft aber umfassende Dokumentationspflichten", erläuterte die IHK-Datenschutzbeauftragte Katrin Schweer. Herzstück des Datenmanagements jedes Unternehmens sollte das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten sein. Damit werde eine Übersicht geschaffen, welche Daten von Kunden und Mitarbeitern im Betrieb zu welchen Zwecken erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Sobald die Datenverarbeitung über Vertragserfüllung und Buchhaltungspflichten hinausgehe wie in Newslettern per E-Mail, brauche man die ausdrückliche Einwilligung des Kunden.

Weiteres Thema war die Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter. Viktoria Reingolz, IHK-Sachbearbeiterin für Gewerbeerlaubnisse, erläuterte die neuen Berufszulassungsregelungen: "Ab 1. August besteht eine Weiterbildungspflicht im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren", so Reingolz. Die Details würden in der Makler- und Bauträgerverordnung geregelt.

Der Baurechtsexperte Martin Graf (Kanzlei Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte, Hamm) stellte das zum 1. Januar 2018 in Kraft getretene Bauvertragsrecht vor. Bisher wurden Bauprojekte nach dem allgemeinen Werkvertragsrecht abgewickelt. Um den Besonderheiten der Vorhaben Rechnung zu tragen, seien neben dem Werkvertrag jetzt der Bauvertrag und der Verbraucherbauvertrag geschaffen worden. Durch letzteren solle der Verbraucher ein höheres Maß an Sicherheit gewinnen, so Graf abschließend. Weitere Info bei Juliane Hünefeld-Linkermann, Tel. 0541 / 353-255 oder per E-Mail (huenefeld@osnabrueck.ihk.de).

Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim

Datenschutzgrundverordnung

Kanzlei Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte

 

 


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