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Lokale Unternehmen und regionale Wirtschaft

Hitzefrei: Kein Anspruch – aber viel Lob für mutigen Chef

Da lässt es sich aushalten: Moskau-Freibad in Osnabrück. © Eigenfoto(eb/pr) Osnabrück, 1. August 2018 / Arbeitnehmer haben zwar keinen Anspruch darauf, dass ihnen der Chef bei Temperaturen über 30 Grad hitzefrei gibt – aber wenn er es trotzdem macht, kommt das natürlich richtig gut an. Felix Höfelmeyer, dem Geschäftsführer von Höfelmeyer Waagen in Georgsmarienhütte, schlägt gerade per Mail und in Einträgen in Sozialen Netzwerken ganz viel Lob entgegen, weil er seinem 80-köpfigen Team gleich am Ende der ersten Woche mit den hohen Temperaturen an zwei Nachmittagen frei gegeben hat.

Die Auftragsbücher des Spezialisten für Waagen und Messtechnologie seien zwar auch im Rekordsommer 2018 gut ausgelastet, teilt Höfelmeer mit, aber bei Temperaturen jenseits der 30-Grad-Marke lasse es sich nicht gut arbeiten und in einer gläsernen Produktion verstärke sich der Effekt noch zusätzlich. „Uns liegt die Zufriedenheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter sehr am Herzen. Und ab einem gewissen Punkt reichen die zur Abkühlung verteilten Eisportionen einfach nicht mehr aus. Wir haben uns dann ganz kurzfristig für Hitzefrei entschieden“, so Höfelmeyer.

Wie das Unternehmen weiter mitteilt, wurde die „Kühlpause“ zügig und flexibel organisiert. Trotzdem sei natürlich für die Kunden die Erreichbarkeit sichergestellt gewesen. Wie der Geschäftsführer mitteilt, seien er und sein Team von der von einer großen Resonanz auf die spontane Aktion überrascht worden. In zahlreichen Rückmeldungen in Sozialen Netzwerken und in über 60 E-Mails, die Felix Höfelmeyer erreichten, sei Lob für die spontane Erholungspause ausgesprochen worden. Im Team an den fünf Standorten habe sich schon fast Urlaubsstimmung breit gemacht, berichtet das Unternehmen. Viele Mitarbeiter hätten die freie Zeit mit ihren Familien im Garten verbracht oder seien ins Freibad gegangen.

Die Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim hat darauf hingewiesen, dass Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf „Hitzefrei“-Regelungen haben. „Zwar sieht das Gesetz Sonderregelungen für Schwangere, stillende Mütter und gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitnehmer vor, sofern ein entsprechendes ärztliches Attest vorgelegt werden kann. Der Großteil der arbeitenden Bevölkerung muss sich aber mit den klimatischen Gegebenheiten arrangieren“, erklärte Robert Alferink, Projektleiter Recht und Steuern bei der Kammer.

Einen Anspruch auf „Hitzefrei“ gebe es für Arbeitnehmer grundsätzlich nicht. Die IHK hat einen Überblick über die rechtlichen Regelungen zum Arbeiten bei hohen Temperaturen sowie hilfreiche Maßnahmen zum Schutz vor Hitze zusammengestellt. Das Merkblatt kann auf der Internetseite der IHK aufgerufen werden.

Mehr zum Thema:

Höfelmeyer Waagen

Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim

IHK-Merkblatt: Überblick über die rechtlichen Regelungen zu hohen Temperaturen

 


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