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Sparkasse Osnabrück: Beratungscenter jetzt auch mit Video-Chat

(pr/eb) Osnabrück, 21. November 2016 / Die Sparkasse Osnabrück lud erstmals zu einem öffentlichen Termin ins neue Beratungscenter ein. Dort werden die Kunden digital und telefonisch in allen Finanzangelegenheiten betreut. Auch in den Filialen verbessert die Sparkasse die Multikanal-Beratung. "Schon seit März werden Kunden in unserem Beratungscenter umfassend telefonisch betreut", erläute...

Geld & Finanzen

SEPA kommt: Sparkasse informierte über einheitlichen Zahlungsverkehr in Europa

Lieferten SEPA-Informationen für Vereine: Peter Hanfeld und Nancy Plaßmann von der Sparkasse Osnabrück, Ralf Dammermann vom Stadtsportbund Osnabrück sowie Sascha Obermeyer von der Sparkasse Osnabrück (v.l.). © für Abbildung: Eigenfoto(eb) Osnabrück, 13. Juni 2013 / Der Countdown läuft: Am 1. Februar 2014 tritt in den 27 EU-Nationen und bei fünf Nachbarn wie in der Schweiz und Monaco SEPA (Single Euro Payments Area) in Kraft. Statt der alten Kontonummern und Bankleitzahlen gibt es dann IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code), die jeweils im ganzen Zahlungsraum einmalig sind. Dadurch soll der Geldverkehr über Ländergrenzen schneller und einfacher werden. Weiter treten mit SEPA neue Vorgaben für den Lastschriftverkehr in Kraft. So müssen sich Gläubiger künftig mit einer von der Bundesbank vergebenen Kennziffer identifizieren und Empfänger müssen darauf hingewiesen werden, dass Geld eingezogen wird.

Während im privaten Bereich eine Übergangsfrist bis Anfang 2016 gilt, müssen alle "Profis" den Stichtag am 1. Februar 2014 zwingend einhalten. Dazu zählen neben Unternehmen auch Vereine und alle anderen Organisationen, die Mitgliedsbeiträge einziehen. Wenn sie es versäumen, ihren Zahlungsverkehr auf SEPA umzustellen, stehen sie ab dem 1. Februar 2014 mit leeren Kassen da. "Es ist unser Wunsch, dass die Umstellung möglichst reibungslos funktioniert", betonte Nancy Plaßmann, Leiterin der Marktdirektion Süd-West der Sparkasse Osnabrück, bei einer gut besuchten Informationsveranstaltung für Sportvereine zum Thema SEPA in der Kundenhalle der Sparkassen-Hauptstelle an der Wittekindstraße.

Auch Ralf Dammermann, Geschäftsführer des Stadtsportbundes Osnabrück, wies die Vereine auf die große Bedeutung der SEPA-Umstellung hin. Das Finanzinstitut hatte gemeinsam mit Stadtsportbund Osnabrück und Kreissportbund Osnabrück-Land zu dem Informationsabend eingeladen. Die Sparkasse Osnabrück führt solche Vortragsabende in ihrem ganzen Geschäftsgebiet durch, Vereine aller Art werden angesprochen.

Peter Hanfeld und Sascha Obermeyer vom Projekt SEPA-Migration der Sparkasse Osnabrück gaben an dem Abend einen Überblick über die vielen Neuerungen durch den gemeinsamen Zahlungsverkehr in den 32 Ländern. Hanfeld wies zunächst auf die verbindlichen Fristen für die Umstellung hin und erklärte IBAN und BIC. Danach setzen sich die 22-stelligen IBAN-Zahlen aus einem Länderkürzel (DE für Deutschland), einer zweistelligen Prüfziffer, der achtstelligen Bankleitzahl und einer zehnstelligen Kontonummer zusammen. Mit den BIC-Nummern (Buchstaben und Zahlen) sind alle Kreditinstitute im SEPA-Raum eindeutig identifiziert. So lautet etwa die BIC-Leitzahl der Sparkasse Osnabrück NOLADE22. Wie Hanfeld erklärte, müssen alle Überweisungen und Lastschriften statt wie früher mit Kontonummer und Bankleitzahl künftig mit IBAN und BIC versehen werden.

Im Lastschriftverkehr ist SEPA mit zahlreichen Neuerungen verbunden: So müssen sich Gläubiger wie die Vereine etwa mit einer neuen Identifikationsnummer gegenüber den Empfängern von Lastschriften, also den Mitgliedern, ausweisen. Diese Gläubigeridentifikationsnummer muss bei der Bundesbank beantragt werden. Sie muss auf allen Belegen (Kontoauszüge etc.) mit angegeben werden. Weiter müssen die Vereine für jedes Mitglied und seine Zahlungen eindeutige Mandatsreferenzen vergeben. Wichtig ist weiter, dass sie ihre bestehenden Mitglieder über die Umstellung informieren und bei Neumitgliedern die Einzugsermächtigungsformulare an das SEPA-Format anpassen.

Daneben treten noch Neuerungen bei den Fälligkeitsterminen und bei Rückgabefristen in Kraft. Auch müssen Vereine künftig beim Einziehen ihrer Mitgliedsbeiträge zwischen Erst- und Folgelastschriften unterscheiden und sie in getrennten Posten bei ihrem Kreditinstitut einliefern. Weiter müssen sie neue Lastschriftvereinbarungen mit den Geldinstituten schließen.

Hanfeld und Obermeyer machten deutlich, dass die Computerprogramme, mit denen Vereine ihre Mitgliederbestände führen und das Einziehen von Beiträgen steuern, auf die neuen SEPA-Vorgaben umgestellt werden müssen. Die Programme müssen mit IBAN und BIC umgehen können, außerdem müssen für die Einzugsermächtigungen die neue Gläubigeridentifikationsnummer und die Mandatsreferenzen hinterlegt sein. Vereine müssen weiter berücksichtigen, dass es durch SEPA keine beleghaften Sammelüberweisungen mehr gibt. Elektronisch erteilte Aufträge müssen außerdem statt wie bisher im DTAUS-Format künftig im neuen SEPA-XML-Format übertragen werden. Die Einreichung muss online erfolgen, Übergaben per Datenträger sind nicht mehr möglich.

Obermeyer stellte Softwarepakete der Sparkassen-Gruppe wie SPG-Verein, SFirm und StarMoney vor, die bereits auf SEPA umgestellt sind und alle nötigen Änderungen berücksichtigen. Die Programme erledigen die Umstellung auf IBAN und BIC sowie das Hinzufügen der Gläubigeridentifikationsnummer automatisch. "Es ist wichtig, dass die Computerprogramme auf SEPA eingestellt sind. Wenn etwas unklar ist, sollten die Vereine mit den Herstellern der Programme sprechen und sie sollten sich vor allem rechtzeitig auf die Umstellung einstellen", riet er. Die Sparkasse Osnabrück stellt im Internet ausführliche Informationen zu SEPA bereit.

SEPA-Infos der Sparkasse Osnabrück

 


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