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Beste Broschüre: PR-Preis für Niels-Stensen-Kliniken
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Aktuelles & Service

Häuslebauen gefragt: Großer Andrang bei Immobilienmesse der Sparkasse

(eb/pr) Osnabrück, 21. Februar 2010 / Nach dem Andrang bei der Immobilienmesse "Bauen & Wohnen" der Sparkasse Osnabrück dürfte auf dem Markt mit unbeweglichen Objekten ein echtes Boomjahr bevorstehen: Bereits am ersten Messetag drängten sich von morgens bis abends echte Besuchermassen durch die Kundenhalle der Sparkassen-Hauptstelle an der Wittekindstraße. 40 Aussteller informieren b...

Bauen & Wohnen

Feuer frei für Heizen mit Holz: Feinstaub-Grenzwerte vorerst nur für neue Kamine

(eb/pr) Osnabrück, 3. August 2009 / Die rund 17. 000 Besitzer von Kaminen und anderen Feststoffheizungen in Osnabrück müssen auch nach der Novelle der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung nicht in hektischen Aktionismus verfallen: Zwar sind neue Grenzwerte in Kraft getreten, die künftig Höchstgrenzen für Staub- und Kohlenmonoxid-Emissionen aus Kaminen und Kaminöfen vorschreiben. Darunter fallen aber erst einmal nur neue Anlagen, bei Altanlagen muss erst bis 2024 der Nachweis erbracht werden, dass sie den neuen Anforderungen genügen. Das geht aus einer Mitteilung der Stadt hervor. Es werden somit noch 15 Jahre vergehen, wie es darin heißt, bis die neue Verordnung in vollem Umfang zur Luftverbesserung beitrage.

Die novellierte Fassung der Bundesimmissionsschutzverordnung limitiere erstmals die Emissionen aus Kamin- und Kachelöfen, teilt die Stadt mit. Es werde zwischen Altanlagen (Anlagen, die vor Inkrafttreten der Novelle errichtet wurden) und Neuanlagen unterschieden. Für Altanlagen (ab 4 kW) müsse abhängig von der Inbetriebnahme bis zum 31.12.2014 erst spätestens bis 2024 der Nachweis erbracht werden, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Es sind höchstens 150 mg/m³ Staub und 4 g/m³ Kohlenmonoxid zulässig. Wenn Anlagen diese Werte nicht einhalten, müssen sie mit Filtern nachgerüstet oder außer Betrieb gesetzt werden. Ausgenommen hiervon seien offene Kamine, die nur fünfmal im Monat genutzt werden dürfen, Kachelöfen und historische Einzelraumfeuerungsanlagen.

Neue Einzelraumfeuerungsanlagen ab 4 kW Wärmeleistung müssen nach der neuen Verordnung bereits in der ersten Stufe neue Grenzwerte für Feinstaub (75 mg/m³) und Kohlenmonoxid (2 g/m³) einhalten. Ab dem Kaufdatum 1. Januar 2015 werden die Werte noch einmal auf 40 mg/m³ beziehungsweise 1,25 g/m³ verschärft. Käufer eines Kaminofens sollten daher schon jetzt unbedingt darauf achten, dass diese die Zertifikate "DIN-Plus", "Österreichische Norm §15", "Schweizer Qualitätssiegel", "Nordischer Schwan" oder den "Blauen Umweltengel des Umweltbundesamtes" führen, so die Stadt. Diese Siegel erfüllten bereits heute den Standard der ersten Stufe.

Erstmals werde in der Novelle auch eine Vorschrift für die Abgasableitung für Feststofffeuerungsanlagen festgeschrieben. Abhängig von der Dachneigung, dem Abstand zur nächsten Hausöffnung und der Firsthöhe seien bestimmte Austrittshöhen festgelegt worden. Diese Vorschrift schütze Nachbarn vor schädlichen Abgasen. Nach der Verordnung muss der Feuchtegrad des zu verheizenden Holzes unter 25 Prozent liegen. Für die Abnahme und Kontrolle der Einzelfeuerungsanlagen ist der Schornsteinfeger zuständig.

Nach den Infos der Stadt wird die Nutzung von Kaminen, Kamin- und Kachelöfen sowie anderen Feststoffheizungen auch in Osnabrück immer populärer. Breits jetzt werde in der Stadt etwa 17.000 Einzel- und Doppelhäuser zusätzlich oder vollständig mit Holz beheizt. In Niedersachsen gibt es rund eine Million "Feuerstätten für feste Brennstoffe", bundesweit 15 Millionen. Holz ist als Brennstoff vergleichsweise günstig und verbrennt im Gegensatz zu Gas und Heizöl klimaneutral, da bei der Verbrennung nur so viel Kohlendioxid abgegeben wird, wie zuvor beim Wachstum der Pflanzen aufgenommen wurde.

Aber das Heizen mit Holz habe insbesondere bei schlechten Brennstellen und falschem Beschicken auch seine Schattenseiten, mahnt die Stadtverwaltung. Den Schornsteinen solcher Anlagen könnten in erheblichem Maße Luft verschmutzende Abgase entweichen, die zu hoher Feinstaubbelastung führen. Das Umweltbundesamt schätzt, dass der Anteil des durch Feststofffeuerungen in die Umwelt gelangenden Feinstaubes genauso so hoch ist wie der verkehrsbedingte Anteil. Auch in Osnabrück trage dieser Anteil zumindest in den Wintermonaten zu den Grenzwertüberschreitungen beim Feinstaub bei. Die Bundesimmissionsschutzverordnung aus dem Jahr 1988 sei novelliert worden, um die Feinstaubwerte zu senken.

Alle Infos auf einen Blick finden sich in der kostenlosen Broschüre "Heizen mit Holz", die beim städtischen Fachbereich Umwelt, Telefon 0541/323-3173, E-Mail umwelt@osnabrueck.de, bestellt werden kann. Die Verordnung kann auch auf den Webseiten der Stadt eingesehen werden. Rat gibt es auch bei der Schornsteinfegerinnerung, Telefon 05901/9590147, E-Mail info@schornsteinfeger-os-el.de.

© für Abbildung: Creative Commons, Aufnahme: Conanil, Quelle: Flickr

Stadt Osnabrück: Heizen mit Holz


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