Suchen und finden auf Marktplatz Osnabrück

Nutzerhinweise

1. Leistungsbeschreibung
A – Eintrag in Branchenbuch (Visitenkarte)
(1) Die Marktplatz Lüneburger Heide Internet GmbH (im folgenden MPLG genannt) bietet dem Kunden die Online-Präsentation seines Angebotes auf dem Marktplatz, unter den gewählten Rubriken und Diensten und stellt im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten die Veröffentlichung zur Verfügung.
(2) Die Präsentation umfasst die mit der MPLG in der Vertragsvereinbarung vereinbarten Inhalte. Der Marktplatz-Eintrag bietet dem Kunden die Darstellung seiner Firma in Text und Bild. Der Eintrag des Kunden ist den Rubriken des Branchenbuches zugeordnet. Die MPLG stellt die Einbindung der Visitenkarte des Kunden im Suchsystem sicher.
(3) Mit einem Werbebanner in der Rubrik „Branchenverzeichnis“ erfolgt die Präsentation des neuen Marktplatz-Eintrages.
(4) Die Visitenkarte wird bei der MPLG oder einem Dritten gehostet.
(5) Gegen gesonderte Aufwandsberechnung wird die Erstellung und Vorhaltung einer erweiterten Internetpräsentation auf einem Rechner der MPLG oder eines beauftragten Dritten, sowie die Beantragung einer vom Kunden gewünschten Domain angeboten.
B – Marktplatz-Shopsystem
(1) Die MPLG stellt dem Kunden einen standardisierten „online-Shop“ zur Verfügung, der an das Internet angeschlossen ist, um die Produkte des Kunden anzubieten und Verkäufe abzuwickeln. Der Umfang der Darstellung richtet sich nach mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Leistungsumfang.
(2) Die MPLG stellt dem Kunden vorgegebene Designs zur Verfügung. Auf Wunsch kann, gegen besondere Aufwandsberechnung, ein individuelles Shop-Design erstellt werden.
(3) Die Präsentation des Shops erfolgt unter der Rubrik „Shopping & Gutscheine“. Die MPLG stellt die Einbindung des Shops sowie der enthaltenen Produkte im Suchsystem sicher.
(4) Der Shop wird bei der MPLG oder einem Dritten Dienstleister gehostet.
(5) Der Shop kann per "Link" in die Website des Kunden integriert oder direkt über eine von der MPLG bekannt gegebene URL erreicht werden. Die hierfür erforderlichen Daten werden dem Kunden zur Verfügung gestellt. Die MPLG ist berechtigt, dem Kunden im Rahmen der Vertragsbeziehung eine geänderte URL zuzuweisen, wenn sie einen Server- oder Providerwechsel durchführt oder dies aus anderen technischen Gründen erforderlich ist.
(6) Der Kunde ist verantwortlich, seine AGB im Shop zu hinterlegen.
(7) Der Verkauf der Produkte erfolgt über den im Shop integrierten Warenkorb mit dem vom Kunden festgelegten Bedingungen.
(8) Die MPLG wird den Kunden - ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht - im Rahmen eines automatisierten Verfahrens über den Eingang von Bestellungen innerhalb seiner Shop-Lösung per E-Mail benachrichtigen. Dieses befreit den Kunden nicht von der Verpflichtung zur eigenen Pflege und Bearbeitung seines installierten Shop-Systems und zum zeitnahen Abruf der Bestellungen.
C - Internetpaymentverfahren für den Shop
Die Leistungen möglicher Payment-Lösungen im Shop richten sich nach dem gewählten Leistungsumfang und den damit abzuschließenden Sondervereinbarungen.

2. Rechte und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die MPLG-Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet:
(a) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Preisliste, je nach Rechnungsstellung zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgegebene Lastschrift hat der Kunde der MPLG die entstandenen Kosten zu erstatten;
(b) dafür zu sorgen, daß die Netz-lnfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruch-nahme belastet werden (Verbot von Junk-E-Mail,Mail-Spamming, Cross-Posting);
(c) die Zugriffsmöglichkeit auf die MPLG-Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen, insbesondere Verletzungen von Strafrecht, Urheberrechten, Markenrechten, sonstige Kennzeichenrechte und Persönlichkeitsrechten zu unterlassen. Desweiteren ist es dem Kunden verboten, Inhalte zur Verfügung zu stellen, zu verbreiten oder durch Links oder Frames einzubeziehen, die schädliche Komponenten wie Viren, Würmer oder trojanische Pferde enthalten oder nicht mit angemessenen Maßnahmen darauf geprüft sind.
(d) die MPLG-Dienste nicht zur Verbreitung von pornographischen, radikalen politischen, jugendgefährdenden oder religiösen Materialien zu nutzen; und dabei Rücksicht zu nehmen, insbesondere keine verletzenden, verleumderischen, beleidigenden, bedrohenden, obszönen, rassistischen oder in sonstiger Weise gesetzwidrigen Äußerungen zu verbreiten;
(e) alle gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, die bei der Nutzung der MPLG-Dienstleistungen von Bedeutung sind. Der Kunde stellt hiermit die MPLG von allen Ansprüchen frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren können. (Sofern eine Verlinkung auf die eigene Homepage eingerichtet wird, ist der Kunde verpflichtet , ein Impressum anzugeben, das seine Anschrift enthält und für alle Abrufer sichtbar ist);
(f) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Paßworte geheimzuhalten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben, seinen Zugang benutzen oder mißbräuchlich verwenden;
(g) der MPLG erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und in angemessenem Rahmen alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen und die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
(h) der MPLG bei vertraglicher Zuwiderhandlung den entstandenen sachlichen und personellen Aufwand zu erstatten;
(2) Verstößt der Kunde gegen die in Nr. 2 Abs. 1 gen. Pflichten, ist die MPLG berechtigt, den Zugang zu ihren Dienstleistungen ohne Ankündigung zu sperren oder das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte einer Website vorliegen, ist die MPLG berechtigt, vorübergehend die Anbindung der Website zum Internet zu sperren. Soweit möglich, wird die Sperrung auf die rechtswidrigen Inhalte beschränkt.

3. Zahlungsbedingungen
(1) Die Entgelte für die MPLG-Dienstleistungen sind monatlich zum 10ten eines jeweiligen Monats fällig. Diese werden per Lastschrift dem Kundenkonto belastet. Zusätzliche Rechnungen werden grundsätzlich nicht erstellt. Der Kunde ermächtigt die MPLG, anfallende Entgelte über das angegebene Konto einzuziehen. Wird die Einzugsermächtigung auf Veranlassung des Kunden eingestellt, steht der MPLG ohne weitere Ankündigung ein Zurückbehaltungsrecht zu.
(2) Einrichtungskosten werden bei Vertragsschluss fällig.
(3) Sonstige Entgelte für von Kunden in Auftrag gegebene Arbeiten werden bei Fertigstellung ohne jeden Abzug fällig. Werden bestellte Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein Teilhonorar bei jeweiliger Lieferung fällig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Die Preise für individuelle Dienstleistungen, deren Abrechnung nach Arbeitstagen/-stunden erfolgt, sind mit der MPLG separat zu vereinbaren. Reisekosten und Spesen werden separat abgerechnet.
(5) Alle Leitungs- und Kommunikationskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dieses sind alle diejenigen Kosten, die ein Dritter für die Kommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und der MPLG-Infrastruktur in Rechnung stellt.
(6) Rechnungen werden in Ausnahmefällen per Briefpost oder per E-Mail zugestellt. Sie gelten mit dem Eintreffen als zugestellt, bei Zustellung per E-Mail gelten sie binnen 14 Tagen nach Absendung als zugegangen.

4. Laufzeit der Verträge
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit der vertraglich vereinbarten Nutzungsmöglichkeit des Leistungspaketes durch den Kunden und läuft über eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten. Hiervon abweichende Laufzeiten erfordern eine schriftliche Bestätigung der MPLG. Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von vier Wochen erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zulässig. Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich mangels Kündigung jeweils um einen Monat, sofern nicht bis spätestens vier Wochen vor Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird. Kundenseitige Kündigungen können nur zum Monatsende ausgesprochen werden und müssen jeweils bis zum letzten Tag des Vormonats schriftlich bei der MPLG eingehen.
(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die MPLG berechtigt, den Eintrag zu sperren. Außerdem kann sie von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes zu berechnen, es sei denn, dass die MPLG eine höhere Zinslast nachweist.
(3) Kommt der Kunde mit der Bezahlung der Entgelte in Verzug, so kann die MPLG das Vertragsverhältnis ohne eine Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der MPLG vorbehalten.

5. Aufrechnugs- und Züruckbehaltungsrecht
Gegen MPLG-Ansprüche kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
(2) Im Falle höherer Gewalt, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, der Ausfall von Kommunikationsnetzen etc. ist die MPLG berechtigt, die Leistungserbringung während des Zeitraums der Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
(3) In sonstigen Fällen von Leistungsstörungen, weil etwa Störungen im Bereich von Lieferanten oder Unterauftragnehmern der MPLG vorliegen, wird die MPLG von der Leistungsverpflichtung frei, es sei denn, die MPLG trifft ein Übernahme-, Vorsorge- oder Abwendungsverschulden.
(4) Eine Rückvergütung von Entgelten ist, soweit die MPLG die Schlechterfüllung oder Nichterfüllung nicht zu vertreten hat, ausgeschlossen.

6. Hinweise auf AGB
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen sind die AGB der MPLG in der aktuellsten Fassung.

7. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Vereinbarung nichtig sein oder werden, so verpflichten sich die Vertragsparteien, diese Klauseln durch solche zu ersetzen, die rechtswirksam sind und dem mit dieser Vereinbarung wirtschaftlich Gewollten entsprechen. Die Rechtswirksamkeit der übrigen Vereinbarung wird hiervon nicht berührt. Gleiches gilt entsprechend für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.




Stand: 09.06.2011