IHK blickt nach Polen
(pr/eb) Osnabrück, 13. Dezember 2017 / Die Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim (IHK) überschreitet viele Handelsgrenzen, unter anderem auch nach Polen. So steht für die regionalen Unternehmen Polen auf Platz acht der wichtigsten Auslandsmärkte weltweit. Über 320 von ihnen engagieren sich dort, etwa 50 auch mit eigenen Niederlassungen. Da war es nur konsequent, dass jetzt der IHK-Steuerausschuss zu einer gemeinsamen Sitzung mit der Auslandshandelskammer (AHK) Polen zusammen kam.
Mit einem Wirtschaftswachstum von etwa vier Prozent in diesem Jahr gehört Polen zu den dynamischsten Volkswirtschaften in der Europäischen Union. Sinkende Arbeitslosigkeit, steigende Löhne und neue Sozialleistungen begünstigen den Privatkonsum. Dies bietet deutschen Unternehmen ebenso Geschäftschancen wie die sich schnell entwickelnden Firmeninvestitionen in Polen. Im Mittelpunkt des länderübergreifenden Austauschs stand daher die Besteuerung von ausländischen Betriebsstätten deutscher Unternehmen in Polen und umgekehrt.
"Unternehmen brauchen praktikable Steuergesetze, die Planungssicherheit gewährleisten und bürokratischen Aufwand vermeiden. Das gilt besonders für grenzüberschreitende Geschäfte", erklärten Matthias Hopster und Pawel Suliga, die Vorsitzenden der Steuerausschüsse von IHK und AHK.
"Ausländische Betriebsstätten in Polen sind zwar rechtlich unselbstständig. Sie unterliegen in Polen trotzdem eigenen Registrierungs- und Steuererklärungspflichten", ergänzte Hopster. Daher sei eine vertiefte Kenntnis des polnischen Wirtschafts- und Steuerrechts notwendig. "In der Praxis ist außerdem die Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte ein komplexes Problem mit teilweise beträchtlichen finanziellen Auswirkungen", so Suliga.
Allein die dazu vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Verwaltungsgrundsätze umfassten annähernd 200 Seiten. Diese Komplexität erschwert nach Auffassung beider Vorsitzender insbesondere mittelständischen Unternehmen das internationale Engagement, daher sei eine stärkere Harmonisierung wünschenswert. Allerdings erhalten betroffene Unternehmen bei Problemen dieser Art auch erste Hilfestellung von der AHK. Weitere Infos hält Karen Frauendorf unter Tel. 0541 / 353335 oder per E-Mail (frauendorf@osnabrueck.ihk.de) bereit.
IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
AHK Polen